Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Steinbach International GmbH, FN 179106t, L. Steinbach Platz 1, 4311 Schwertberg samt Widerrufsformular für Verbraucher Stand: 09.04.2024 (1) Soweit im Einzelnen nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart ist, gelten die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung für sämtliche Geschäftsbeziehungen (insbesondere für Kauf- und Werkverträge oder sonstige in Auftrag gegebenen Leistungen wie beispielweise Beratungsleistungen oder Inbetriebnahmen), bei denen Steinbach International GmbH, FN 179106t, (im Folgenden „Verkäufer“) Leistungserbringer und nicht Besteller oder Auftraggeber ist, mit ihren Kunden. (2) Kunde im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Kunden die Unternehmer sind, werden im Folgenden als „Unternehmer“ bezeichnet. Kunden, die Verbraucher sind, werden im Folgenden als „Verbraucher“ bezeichnet. (3) Unternehmer im Sinne dieser AGB sind Kunden, für die das gegenständliche Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört (§ 1 Abs 1 Z 1 KSchG). Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein, wobei juristische Personen des öffentlichen Rechts immer Unternehmer sind (§ 1 Abs 2 KSchG). (4) Verbraucher im Sinne dieser AGB sind alle Kunden, die keine Unternehmer sind (§ 1 Abs 1 Z 2 KSchG). (5) Die AGB gelten ohne neuerliche Vereinbarung auch für Folgeaufträge in der zum Zeitpunkt des späteren Vertragsabschlusses geltenden Fassung. (6) Der Vertragstext wird auf den internen Systemen des Verkäufers gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Verbraucher jederzeit in seinem Kundenkonto einsehen und ausdrucken. Die Bestelldaten werden dem Kunden per E-Mail zugesendet. (7) Jegliche AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn diesen bei einzelnen Aufträgen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichenden Bedingungen des Kunden wird bereits jetzt widersprochen. (8) Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen bedürfen einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung. (9) Die Vertragssprache ist Deutsch. (1) Der Vertrag kommt zustande mit: Firma (2) Sämtliche Angebote im Onlineshop des Verkäufers sind freibleibend und als Aufforderung an den Kunden zu sehen, dem Verkäufer ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten. Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar. Der Kunde erhält nach der Bestellung eine „Bestellbestätigung“ per E-Mail, die noch keine Vertragsannahme darstellt. Der Vertrag kommt erst durch Annahme der Bestellung durch den Verkäufer zustande, und zwar entweder durch Absendung einer Auftragsbestätigung mittels Post, Telefax oder E-Mail oder unmittelbar durch Absendung der bestellten Ware. (3) Außerhalb des Onlineshops kommt der Vertrag mit dem Zugang der vom Kunden unterfertigten Auftragsbestätigung beim Verkäufer zustande. Etwaige nach dem Vertragsabschluss erfolgte Abänderungen oder Ergänzungen des Kunden, sind – selbst wenn ihnen der Verkäufer nicht widerspricht – unwirksam. (1) Vertragsgegenstand sind die im Rahmen der Bestellung vom Kunden spezifizierten und der Bestell- und/oder Auftragsbestätigung genannten Waren zu den im Onlineshop genannten Endpreisen. (2) Die Beschaffenheit der bestellten Waren ergibt sich aus den Produktbeschreibungen im Onlineshop. Abbildungen auf der Internetseite geben die Produkte unter Umständen nur ungenau wieder; insbesondere Farben und Nähte können aus technischen Gründen erheblich abweichen. Bilder dienen lediglich als Anschauungsmaterial und können vom Produkt abweichen. Technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibung sind so präzise wie möglich angegeben, können aber die üblichen Abweichungen aufweisen. Die hier beschriebenen Eigenschaften stellen keine Mängel der vom Verkäufer gelieferten Produkte dar. (3) Ist zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden dauerhaft kein Exemplar des ausgewählten Produkts verfügbar, wird der Kunde über diesen Umstand informiert. Es kommt kein Vertrag zu Stande. (4) Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Verkäufer dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung mit. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als vier Wochen hat der Verbraucher das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen ist in diesem Fall auch der Verkäufer berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. Hierbei wird er eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden in angemessener Frist erstatten. (5) Der Einsatz von Subunternehmern ist stets zulässig. (1) Alle angegebenen Preise sind EURO-Beträge. Die auf der Homepage angegebenen Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Zusätzlich fallen – sofern kein kostenloser Versand zugesichert wurde – Versandkosten an. Im Onlineshop wird ihnen die Höhe der Versandkosten im Warenkorbsystem und auf der Bestellseite nochmals deutlich mitgeteilt. Näher Informationen zum Versand und zur Lieferung finden Sie hier. Lieferungen nach Frankreich und Spanien finden ausschließlich auf das jeweilige Festland statt. Inseln und exterritoriale Gebiete von Frankreich oder Spanien werden nicht beliefert. Besteht ein Widerrufsrecht und wird von diesem Gebrauch gemacht, trägt – sofern der Verkäufer nichts Gegenteiliges zugesichert hat – der Kunde auch die Kosten der Rücksendung. Gegenüber einem Unternehmer können noch weitere Kosten anfallen. (2) Der Endpreis, inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer zuzüglich Versandkosten wird vor dem Absenden der endgültigen Bestellung ausgewiesen. (3) Sollten im Zuge des Versandes Steuern, Vertragsgebühren, Aus-, Ein- und Durchführungsgebühren, Zoll und Zollspesen, behördliche Kommissionsgebühren und dergleichen fällig werden, gehen diese zu Lasten des Kunden. (4) Der Verkäufer ist gegenüber dem Kunden – sofern dieser Unternehmer ist – aus eigenem berechtigt, die vertraglich vereinbarten Preise anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 5 % hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten, Liefer- und Transportkosten oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse, etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung ändern. Dasselbe gilt bei anderen vom Verkäufer unbeeinflussbaren Erhöhungen durch Steuern, Zölle oder Transporttarife. (1) Der Verkäufer bietet je nach Lieferland (Details zu den Lieferländern finden Sie hier) die folgenden Zahlungsoptionen an, welche zum Teil über den Zahlungsdienstleister Unzer abgewickelt werden. Hier gelten die AGB der Unzer GmbH: (2) Die Nutzung der Zahlungsart Rechnung setzt eine positive Bonitätsprüfung voraus. Insofern leiten wir Ihre Daten im Rahmen der Kaufanbahnung und Abwicklung des Kaufvertrages an den jeweiligen Anbieter zum Zwecke der Adress- und Bonitätsprüfung weiter. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen nur diejenigen Zahlarten anbieten können, die aufgrund der Ergebnisse der Bonitätsprüfung zulässig sind. (3) Weitere Informationen über unseren Zahlungsdienstleister Unzer finden Sie hier. Bei Fragen zu Zahlungen kontaktieren Sie bitte den Unzer Endkundensupport. (4) Schecks und Wechsel werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber entgegengenommen. Wechselsteuer, Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Für die rechtzeitige Vorlage und Protesterhebung übernimmt der Verkäufer keine Gewähr. (5) Der Verkäufer behält sich die Einführung weiterer Zahlungsmöglichkeiten bzw. den Ausschluss einzelner der oben erwähnten Zahlungsmöglichkeiten ausdrücklich vor. (6) Die Mitarbeiter des Verkäufers sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Inkassovollmacht berechtigt. (7) Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenforderungen des Kunden gegen Forderungen des Verkäufers ist nicht möglich, sofern der Kunde ein Unternehmer ist. (8) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen zu verrechnen. Bei einem Verbraucher betragen die Verzugszinsen 4 % p.a. Bei einem Unternehmer betragen die Verzugszinsen 9,2 % p.a. über dem von der Europäischen Zentralbank bekanntgegebenen Basiszinssatz. Dabei ist der Basiszinssatz, der am ersten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das jeweilige Halbjahr maßgebend. Hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz eines nachgewiesenen höheren Schadens bei verschuldetem Zahlungsverzug nicht beeinträchtigt. Außerdem behält sich der Verkäufer ausdrücklich das Recht auf Rücktritt vom Vertrag wegen Zahlungsverzugs vor. (9) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Verkäufer ferner berechtigt, die sofortige Zahlung der gesamten aushaftenden Forderungen zu verlangen; dieses Recht steht dem Verkäufer gegenüber einem Unterhemer auch dann zu, wenn ihm nach Vertragsabschluss ungünstige Umstände über die Zahlungsfähigkeit oder die wirtschaftliche Lage des Kunden bekannt werden. (10) Kommt der Kunde einer Zahlungsaufforderung trotz Setzung einer vierzehntägigen Nachfrist nicht nach, ist der Verkäufer berechtigt, unbeschadet sonstiger Rechte, die im Eigentum des Verkäufers stehenden Waren zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist (Rücknahmeklausel) oder vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil unter Wahrung der Rechte des Verkäufers, insbesondere des Rechtes auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung, zurückzutreten. (11) Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund von Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen, vom Verkäufer nicht anerkannter Gegenansprüche, zurückzubehalten. (1) Die Ware verbleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum des Verkäufers. (2) Übergibt der Kunde Wechsel oder Schecks, so erlischt die Sicherung durch das vorbehaltene Eigentum erst dann, wenn der Lieferant die Bankgutschriften aus der Einlösung oder Eskomptierung unbeschränkt verfügen kann. (3) Das vorbehaltene Eigentumsrecht des Verkäufers erstreckt sich im Fall der Verarbeitung, Vermengung oder Vermischung mit anderen Waren auch auf die neu entstandene Ware; die Verarbeitung, Vermengung oder Vermischung erfolgt diesfalls unentgeltlich ausschließlich für den Verkäufer. (4) Bei der Verarbeitung mit noch in Fremdeigentum stehenden Gegenständen erwirbt der Verkäufer Miteigentum an den neuen Waren. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der vom Verkäufer gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware. Werden die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren (gegebenenfalls nach ihrer Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung) vom Kunden weiterveräußert, so tritt seine Kaufpreisforderung an die Stelle des vorbehaltenen Eigentums. Diese Kaufpreisforderung aus der Weiterveräußerung ist mit dem Zeitpunkt ihres Entstehens an den Lieferanten abgetreten. An einlangenden Geldern erwirbt er in Form des Besitzkonstituts durch den Kunden Eigentum. Die Tatsache dieser Abtretung hat der Kunde – sofern er Unternehmer ist – in seinen Büchern und auf den Ausgangsrechnungen anzumerken, sowie den Empfänger der Ware davon zu verständigen. Gegenüber Unternehmern steht dem Verkäufer das Recht zu, sich durch Einsicht in die Kundenkonten und in die offene Postenliste von der Erfüllung dieser Verpflichtung Kenntnis zu verschaffen. (5) Der Kunde hat – sofern er Unternehmer ist – die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gegen Feuer, Diebstahl und Beschädigung durch Dritte ausreichend zu versichern. Er hat dem Lieferanten die Forderung aus dem Versicherungsvertrag abzutreten und den Versicherer davon zu verständigen. Die Begründung von vertraglichen Sicherungsrechten an den im Vorbehaltseigentum stehenden Waren ist dem Kunden untersagt. Werden die unter Vorbehaltseigentum stehenden Waren von Vollstreckungshandlungen erfasst, so hat der Kunde das Vollstreckungsorgan auf das Fremdeigentum hinzuweisen und den Lieferanten spätestens innerhalb von 24 Stunden davon zu informieren. (6) Gegenüber einem Unternehmer ist der Verkäufer berechtigt, jederzeit die Erfüllung seiner eigenen Pflichten auszusetzen oder zu hemmen, wenn sich nach dem Vertragsabschluss herausstellt, dass der Kunde einen wesentlichen Teil seiner Pflichten nicht erfüllen wird (i) wegen eines schwerwiegenden Mangels seiner Fähigkeit, den Vertrag zu erfüllen oder (ii) wegen eines schwerwiegenden Mangels seiner Kreditwürdigkeit oder (iii) wegen seines Verhaltens bei der Vorbereitung der Erfüllung oder (iv) bei der Erfüllung des Vertrages oder vorangehender Verträge. (1) Bei Bestellungen im Onlineshop erfolgt die Auslieferung an den Kunden im Normalfall zehn Werktage nach Vertragsabschluss bzw. bei Vorkasse nach Zahlungseingang. Die Lieferung erfolgt spätestens binnen 30 Tagen nach Geldeingang. (2) Sollte ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten werden, so befindet sich der Verkäufer in Verzug und der Kunde hat eine mindestens 6-wöchige Nachlieferungsfrist zu setzen. Bei fruchtlosem Ablauf dieser Nachlieferungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt mit Setzung der Nachlieferungsfrist gegenüber dem Verkäufer mitgeteilt hat. Der Lauf von Lieferfristen beginnt nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses. Sie verlängert sich um jenen Zeitraum, der danach bis zur Klarstellung von Einzelheiten oder der Beibringung behördlicher Bewilligungen, die vom Kunden zu beschaffen oder wieder herzustellen sind, notwendig ist; das Gleiche gilt, wenn die Lieferung von der Leistung einer Anzahlung oder von der Sicherstellung der Zahlung durch den Kunden abhängig gemacht wurde. Sofern der Verkäufer nicht die Versendung übernommen hat, ist für die fristgerechte Lieferung die Anzeige der Versandbereitschaft maßgeblich. Sofern keine Auslieferung an den Kunden vereinbart wurde, so gilt Ab-Werk-Lieferung (ex works; entsprechend den Incoterms 2020) als vereinbart. (3) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wurde, verstehen sich Lieferfristen gegenüber einem Unternehmer als unverbindlich. (4) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse. Bei unrichtigen, unvollständigen oder unklaren Angaben durch den Kunden trägt dieser alle daraus entstehenden Kosten. Vereinbarte Zulieferungen setzen voraus, dass die Anlieferungsstraße mit schwerem Lastzug befahrbar ist. (5) Die Ware wird branchenüblich verpackt. Verpackungsmaterial wird nur zurückgenommen oder vergütet, soweit dies vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. (6) Mit Aushändigung der Ware an den Zusteller, trägt der Unternehmer die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der übersendeten Sache. Die Ware wird gegen Transportschäden, Transportverlust oder Bruch nur auf schriftliche Anordnung des Unternehmers auf dessen Rechnung verpflichtet. (7) Der Kunde ist verpflichtet, die vom Verkäufer zur Verfügung gestellte Ware abzunehmen. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, hat dieser die Kosten für den Rückversand zu tragen. Außerdem ist der Verkäufer berechtigt, die Ware bei sich oder einem Dritten einzulagern. Erfolgt die Einlagerung beim Verkäufer, so ist dieser berechtigt, eine Gebühr zu verlangen, die jener eines öffentlichen Lagerhauses entspricht. Eine Haftung des Verkäufers für die Verschlechterung oder den Untergang der bei ihm gelagerten Ware trifft den Verkäufer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon unberührt bleiben die Rechte des Verkäufers gemäß §§ 373 ff UGB. Außerdem bleibt der Verkäufer berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen. (8) Lieferungen und Leistungen sind stets teilbar. Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen zulässig. Der Verkäufer ist ferner berechtigt, vor dem vereinbarten Liefertermin zu liefern. Der Rücktritt vom Vertrag oder eine sonstige Auflösung des Vertrages, aus welchen Gründen auch immer hebt nicht den Vertrag über die bereits ausgeführten Teillieferungen auf, es sei denn, der Grund für den Rücktritt vom Vertrag oder die Auflösung des Vertrages erfasst auch die bereits ausgeführten Teillieferungen. (1) Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare oder vom Verkäufer nicht beeinflussbare Behinderungen, wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Seuchen, Pandemien (zB COVID-19), Verkehrsstörungen, Unterbrechungen der Energieversorgung und dergleichen, sowie vom Verkäufer nicht zu vertretende Unfälle befreien den Verkäufer für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht, und zwar auch dann, wenn sie beim Lieferanten des Verkäufers oder dessen Vorlieferanten eingetreten sind. (2) Überschreitet die Behinderung die Dauer von zwei Monaten oder ist bei ihrem Beginn bereits erkennbar, dass die Dauer von zwei Monaten überschritten wird, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wird durch die genannten Behinderungen die Lieferung durch den Verkäufer dauerhaft unmöglich, so erlischt die wechselseitige Leistungspflicht. (1) Der Verkäufer ist grundsätzlich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten verpflichtet, auch wenn die Ereignisse die Erfüllung schwieriger gemacht haben, als zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses berechtigterweise erwartet werden konnte. (2) Wenn der Verkäufer ungeachtet von Absatz 1 nachweist, dass sind die Vertragsparteien verpflichtet, innerhalb angemessener (höchstens 30 tägiger) Frist nach der Geltendmachung dieser Klausel die Vertragsanpassung auszuhandeln, die eine angemessene Überwindung der Folgen des Ereignisses ermöglichen. (3) Wenn Absatz 2 dieser Klausel Anwendung findet, die Parteien jedoch nicht in der Lage waren, eine Vertragsanpassung zu vereinbaren, ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag aufzulösen. (4) Das Rücktrittsrecht nach § 8 Abs 2 dieser AGB bleibt durch die vorstehende Härteklausel unberührt. Die übersendeten Produkte müssen vor dem Gebrauch gereinigt werden. Die Hinweise zur Reinigung, Wartung, Pflege und Instandhaltung der Produkte, sind in den mitgelieferten Produktbeschreibungen bzw. Bedienungsanleitungen enthalten. Im Übrigen sind auch die Bedienungsanleitungen, Reinigungs-, Wartungs- und Pflegehinweise jener Produkte einzuhalten, die Einfluss auf das bestellte Produkt haben. Sofern vom Produzenten ein Service empfohlen wird, ist auch dieses durchzuführen. (1) Gegenüber einem Verbraucher gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung, weswegen der Verkäufer nur für die Mängelfreiheit im Zeitpunkt der Übergabe einzustehen hat. Die Gewährleistung ist daher ausgeschlossen bei normalen Verschleißerscheinungen, äußerlicher Gewalteinwirkung, sowie Schäden einer unsachgemäßen Nutzung. Für Ware, die als mindere Qualität, wie zum Beispiel "Zweite Wahl" bezeichnet wird, ist die Gewährleistung entsprechend auf die Eigenschaften eingeschränkt, die nach der besonderen Kennzeichnung der Ware zu erwarten sind. (2) Die Gewährleistungsfrist für Sachmängel beträgt bei der Lieferung beweglicher Sachen 2 Jahre ab Übernahme der Ware. (3) Reklamationen auf Grund gesetzlicher Gewährleistungsansprüche oder sonstiger Beschwerden können unter helpdesk.steinbach.at geltend gemacht werden. Bitte reklamieren Sie Material- oder Herstellungsfehler sofort. Transportschäden sind direkt und unmittelbar bei dem Transportunternehmen geltend zu machen. Eine etwaige Nutzung eines mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenbehebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist. (4) Sind Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist er verpflichtet, die dem Verkäufer entstandenen Aufwendungen für die die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen. (5) Soweit die gewährleistungsrechtliche Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, wird der Kunde auf Aufforderung des Verkäufers gebeten, vorab die mangelhafte Ware innerhalb von 14 Tagen und unter Verwendung der vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Anschriftsetiketten an den diesen zurückzusenden. (6) Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gewährt der Verkäufer – sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde – keine eigenen Garantien. Die näheren Bedingungen allfälliger Herstellergarantien finden Sie gegebenenfalls bei den jeweiligen Waren. Garantieerklärungen des Herstellers der Ware begründen, auch wenn sie vom Verkäufer weitergegeben werden, nur Ansprüche gegenüber dem Hersteller. Derartige Garantiezusagen werden weder Teil der Gewährleistung des Lieferanten noch begründen sie eine über dessen Gewährleistung hinausgehende oder diese ergänzende Gewährleistung oder Garantie. (7) Gegenüber einem Unternehmer gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung mit folgenden Modifikationen: Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übernahme der Ware. Den Beweis für die Mangelhaftigkeit der Ware im Zeitpunkt der Übergabe hat der Unternehmer zu tragen. Eine Mängelbehebung führt gegenüber einem Unternehmer nicht zur Verlängerung der Gewährleistungsfrist. Die Aktualisierungspflicht gemäß § 7 VGG bei Waren mit digitalen Elementen sowie bei digitalen Leistungen wird ausdrücklich ausgeschlossen. (8) Warenbeschreibungen in einer Werbung oder in sonstigen an einen unbestimmten Personenkreis gerichteten öffentlichen Äußerungen stellen gegenüber Unternehmern keine Beschreibung der Qualität der Ware dar. Der Verkäufer haftet daher insbesondere nicht für die Richtigkeit von Angaben über Handhabung, Bedienung und Betrieb, soweit solche in Prospekten, technischen Beschreibungen oder sonstigen Anleitungen enthalten sind. (9) Gegenüber Unternehmern wird die Anwendung des besonderen Rückgriffsrechtes gemäß § 933b ABGB ausgeschlossen. (10) Der Unternehmer hat die Ware nach Erhalt der Ware zu untersuchen. Allfällige Mängel die durch diese Überprüfung festgestellt worden sind oder festgestellt werden hätten können, müssen binnen 14 Tagen schriftlich beim Verkäufer angezeigt werden. Selbiges gilt, wenn sich der Mangel erst später zeigt. Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, hat der Unternehmer diesen Fehler sofort beim Zusteller zu reklamieren und schnellstmöglich Kontakt zu dem Verkäufer aufzunehmen. Unterlässt der Unternehmer eine derartige Anzeige, so kann er Ansprüche auf Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache nicht mehr geltend machen. (1) Gegenüber einem Verbraucher ist die Haftung des Verkäufers in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz (PHG), Personenschäden oder Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen, es sei denn, Letzteres wurde im Einzelnen ausgehandelt. (2) Gegenüber einem Unternehmer haftet der Verkäufer für Sachschäden nur bei krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. (3) Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet der Verkäufer gegenüber einem Unternehmer nicht. (4) Die Beweislast für Schaden, Kausalität, Rechtswidrigkeit und Verschulden (im jeweils geforderten Verschuldensgrad) liegt beim Unternehmer. (5) Der Anspruch eines Unternehmers auf Schadenersatz erlischt jedenfalls mit der Be- oder Verarbeitung der Lieferung oder deren Weiterverkauf, ohne dass dem Verkäufer Gelegenheit zur Prüfung der Vertragswidrigkeit gegeben wurde. Etwaige Haftungs- oder Regressansprüche eines Unternehmers einschließlich etwaiger Ansprüche aus Mangelfolgeschäden sind darüber hinaus betraglich mit 50 % des im Rahmen des jeweiligen Auftrages vereinbarten bzw. geleisteten Entgelts, jedenfalls aber mit € 20.000,00 beschränkt. (6) Schadenersatzansprüche des Unternehmers verjähren binnen zwölf Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger; jedenfalls aber binnen fünf Jahren ab dem schädigenden Ereignis. (7) Die eben genannten Haftungsbeschränkungen gegenüber einem Unternehmer gelten nicht für Ansprüche aus dem PHG. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame, durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. (1) Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen – wird gegenüber Verbrauchern eine Wahlzuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichts am Sitz des Verkäufers vereinbart. Gegenüber Unternehmern wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichts am Sitz des Verkäufers vereinbart; sohin ist ausschließliche die österreichische Gerichtsbarkeit zur Entscheidung einer vorgenannten Streitigkeit zuständig. (2) Der Vertrag mit dem Kunden unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Normen des internationalen Privatrechts. (3) Die Partien können auch die Zuständigkeit eines Schiedsgerichtes vereinbaren. (4) Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers. (1) Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass personenbezogene Daten des Kunden in Erfüllung des Vertrages vom Verkäufer automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Diese Erklärung kann jederzeit vom Kunden schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief widerrufen werden. (2) Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform.
AGB
§ 1 Geltungsbereich und allgemeine Hinweise
§ 2 Vertragsschluss
Steinbach International GmbH
L. Steinbach Platz 1
4311 Schwertberg
FN 179106t
§ 3 Vertragsgegenstand, Warenverfügbarkeit
§ 4 Preise, Versandkosten
§ 5 Zahlung
§ 6 Eigentumsvorbehalt
§ 7 Lieferbedingungen, Gefahrtragung
§ 8 Höhere Gewalt
§ 9 Härteklausel
§ 10 Reinigung / Pflege
§ 11 Gewährleistung
§ 12 Schadenersatz
§ 13 Salvatorische Klausel
§ 14 Gerichtsstand, anwendbares Recht und Erfüllungsort
§ 15 Schlussbestimmungen